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FG Hessen (1 K 2864/09) | Datum: 17.06.2010
Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. Streitig zwischen den Beteiligten ist die Anerkennung von Kosten einer Begleitperson bei einer Kinderkur als außergewöhnliche Belastung [...]